Mobil: 0160/93318883   |   Email: info(at)hundeparadies-fischer.de

Die Hundebetreuung mit Herz, Sachverstand und Familienanschluss im Odenwald

AGB

AGB


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf das Vertragsverhältnis zwischen der Hundepension “Hundeparadies Fischer” (im Folgenden: Betreiber) Am Kirchweg 4, 64756 Hiltersklingen (Mossautal) und dem Tierhalter; sie gelten ausschließlich.


Der Betreiber verpflichtet sich, das im Vertrag genannte Tier im vereinbarten Zeitraum gemäß den vertraglichen Regelungen in der Pension unterzubringen und zu versorgen.


Der Tierhalter verpflichtet sich, den am Tag der Übergabe des Tieres an den Betreiber gültigen Preis gemäß Preisliste für die Dauer des Aufenthaltes an den Betreiber zu entrichten. Die Abrechnung erfolgt nach Kalendertagen; jeder angefangene Tag wird dabei als voller Tag abgerechnet. Die Zahlung hat in bar zu erfolgen.

Der Betreiber ist berechtigt, die anfallenden Pensionskosten im Voraus zu verlangen. Ansonsten ist sind die angefallenen Pensionskosten spätestens mit Abholung und in bar zu zahlen.


Soweit der Tierhalter den vereinbarten Abholtermin nicht einhalten kann ist er verpflichtet, den Betreiber hiervon spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Abholung in Kenntnis zu setzen und einen neuen Abholtermin verbindlich zu vereinbaren.


Der Betreiber kann, soweit der Tierhalter den fälligen Pensionsbetrag bei Abholung nicht oder nicht vollständig zahlt, ein Zurückbehaltungsrecht am Tier geltend machen, bis die offen stehende Forderung ausgeglichen ist. Soweit das Tier in der Einrichtung des Betreibers verbleibt, sind die zusätzlichen Unterbringungstage nach der jeweils gültigen Preisliste durch den Tierhalter separat zu bezahlen.


Sollte das Tier 14 Tage nach Ende des Pensionsvertrages nicht abgeholt oder ein neuer Pensionsvertrag geschlossen sein, ist der Betreiber berechtigt, das Tier an ein Tierheim zu übergeben oder in sonstiger Weise in die Obhut Dritter zu übergeben. Die anfallenden Kosten trägt der Tierhalter. Wird das Tier auch nach Ablauf der in einer schriftlichen Mahnung gesetzten weiteren Frist nicht abgeholt ist der Betreiber, soweit möglich und sinnvoll, auch zu einem Verkauf des Tieres berechtigt. Der Verkaufserlös steht in Höhe der angefallenen Pensionskosten zzgl. Unkosten dem Betreiber zu.


Der Tierhalter versichert, dass das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe an den Betreiber alle vorgeschriebenen Impfungen erhalten hat und übergibt den vollständigen und aktuellen Impfpass des Tieres. Bei Hunden ist auch die Impfung gegen Zwingerhusten notwendig. Der Betreiber behält sich ausdrücklich das Recht vor, Tiere nicht in die Einrichtung aufzunehmen, wenn der Impfpass nicht oder nicht vollständig vorgelegt wird.


Der Tierhalter versichert, dass das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe gesund sowie frei von Parasiten jeglicher Art ist. Weiterhin wird versichert, dass das Tier innerhalb des letzten Monates vor dem Aufenthalt in der Einrichtung des Betreibers nicht erkrankt war. Eine Behandlung gegen Parasiten ist durch den Tierhalter vor dem Aufenthalt in der Einrichtung durchzuführen. Sollte bei einem Tier während des Aufenthaltes Parasitenbefall festgestellt werden, ist der Betreiber zur Durchführung einer entsprechenden Behandlung berechtigt. Die Kosten der Behandlung und notwendige Folgekosten (Reinigung, Desinfektion, Mitbehandlung anderer Tiere) trägt der Tierhalter.


Sollte ein Tier während des Aufenthaltes im Betrieb des Betreibers erkranken, wird der Betreiber einen Tierarzt oder die Tierklinik hinzuziehen. Die anfallenden Kosten trägt der Tierhalter. Die Behandlung durch einen gesondert angegebenen Tierarzt kann durch den Betreiber nicht garantiert werden.


Die Aufnahme des Tieres erfolgt auf eigene Gefahr des Tierhalters. Der Tierhalter haftet gemäß § 833 BGB für alle Sach- und Personenschäden (insbesondere auch Schäden an anderen Tieren), die sein Tier in der Pension verursacht. Die Haftung des Betreibers für Schäden aller Art wird, soweit gesetzlich zulässig und soweit auf den typischen Gefahren beruhend, die vom Tier selbst ausgehen (§ 834 S. 2 BGB), ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Im Übrigen wird die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch 500,00 € pro Haftungsfall, beschränkt. Der Betreiber empfiehlt dem Tierhalter dringend den Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht.


Für mitgebrachte Sachen übernimmt der Betreiber keine Haftung.

Der Betreiber ist berechtigt, Tiere aus wichtigem Grund in Einzelbetreuung zu nehmen. Ein wichtiger Grund ist z. B. die Läufigkeit von weiblichen Tieren während des Aufenthaltes sowie die Unverträglichkeit des Tieres mit anderen Tieren. Die Kosten der Einzelunterbringung trägt der Tierhalter.


Mit seiner Unterschrift bestätigt der Tierhalter, die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen und erhalten zu haben.
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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